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   VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15   

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https://dejure.org/2015,38307
VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15 (https://dejure.org/2015,38307)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2015 - 80-IV-15 (https://dejure.org/2015,38307)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 80-IV-15 (https://dejure.org/2015,38307)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Der Beschwerdeführer muss die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen substantiiert darlegen und hierzu den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Darüber hinaus muss er auch die Sachentscheidungsvoraussetzungen darlegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    a) Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 2-IV-09

    Verfassungsbeschwerde gegen den Freistaat Sachsen aufgrund der Ablehnung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Dazu gehört auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels (vgl. z.B. SächsVerfGH, a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 2-IV-09; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 45-IV-04; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 24-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 24-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Dazu gehört auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels (vgl. z.B. SächsVerfGH, a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 2-IV-09; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 45-IV-04; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 24-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Dazu gehört auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels (vgl. z.B. SächsVerfGH, a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 2-IV-09; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 45-IV-04; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 24-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22
    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/Vf. 115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 213-IV-21 [HS]/ Vf. 214-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 202-IV-20; Beschluss vom 31. Mai 2020 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 65-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 50-IV-20

    Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren i.R.d. Grundsatzes der Subsidiarität

    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
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